Feuerpolizeiliche Beschau

Feuerpolizeiliche Beschau

Nach den Bestimmungen des NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes (NÖFG, LGBI. 4400 idgF) ist die Brandsicherheit von Baulichkeiten zu überprüfen.
Es handelt sich dabei nicht nur um eine Pflichtamtshandlung der Gemeinde, sondern auch um eine Serviceleistung; dient doch die feuerpolizeiliche Beschau vor allem der Sicherheit der Bewohner.

Die Überprüfung erfolgt je nach Art der Objekte entweder durch den zuständigen Rauchfangkehrermeister allein oder durch eine Kommission (Gemeindevertreter, Rauchfangkehrermeister, Feuerwehrvertreter).

Grundsätzlich erfolgt eine Inspektion der Baulichkeiten von der „Außenseite“ und eine Besichtigung aller Räumlichkeiten. Über das Ergebnis der „Feuerbeschau“ wird an Ort und Stelle eine Niederschrift aufgenommen. Für festgestellte Mängel, welche nicht wegen akuter Lebensgefahr sofort behoben werden müssen, wird eine Frist zur Behebung gesetzt.

Den Hausbesitzern und Wohnungseigentümern wird empfohlen, an Hand der nur beispielhaft aufgezählten nachstehenden Punkte eine Vorkontrolle durchzuführen und eventuelle Missstände sofort abzustellen und die Arbeit der „Feuerbeschau“ zu erleichtern:

Antennenanlagen und SAT-Anlagen über Dach blitzschutzmäßig erden
Flüssiggaslagerung: Hinweisschild und Menge beachten
Öllagerung: Auffangwanne, Öllagerraum ab 1.000 Liter
Dachgeschoss, Dachboden brandhemmend trennen
Sicherheitsabstände Fang – Kehrtürchen einhalten
Leicht brennbare Güter vom Dachboden entfernen
Sicherheitsabstand von Feuerstätten und Verbindungsstücken zu brennbaren Bauteilen beachten
Elektroinstallationen, Schutzschalter auf Funktionsfähigkeit prüfen
Heizraumvorschriften beachten
Feuerlöscher überprüfen alle 2 Jahre
Abgasüberprüfung laut NÖ Luftreinhaltegesetz kontrollieren
Garagen: Keine brennbaren Güter lagern 


Für jede durchgeführte feuerpolizeiliche Beschau ist ein Kostenbeitrag zu leisten. Die Höhe des Kostenbeitrages ist in unterschiedlicher Höhe durch Verordnung der Landesregierung festgelegt.

Die Stadtgemeinde Neulengbach informiert daher darüber, dass ab Sommer 2010 die durch den Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen der feuerpolizeilichen Beschau im Gemeindegebiet von Neulengbach durchgeführt werden.
 
Aufgrund der letzten Gebarungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde wurde der Stadtgemeinde Neulengbach dringend empfohlen, den Istzustand der Gebäude mit den Bauakten zu vergleichen und allfällige Abweichungen bau- und abgabenrechtlich zu berücksichtigen.
 
Es wird daher auch aus diesem Titel ab Sommer 2010 zu Überprüfungen der Liegenschaften hinsichtlich allfälliger Abweichungen vom bewilligten Konsens kommen.
 
Sollten Sie Fragen zu diesem Themenkreis haben, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiterinnen des Bauamtes telefonisch unter 02772/52105-40 oder persönlich zu den Parteinverkehrszeiten.

27.05.2010