Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.
Meldung des Schadens
Zunächst ist der Schaden formlos bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu melden. Die Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.
Fotodokumentation
Bitte fertigen Sie eine umfangreiche Fotodokumentation über die entstandenen Schäden an! Insbesondere über die Höhe der Wasserstände, die zu Schaden gekommenen Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte und dgl. mehr.
Notwendige Formulare
Information_Abwicklung_Katastrophenschäden.pdf herunterladen (0.22 MB)
Anlage_A_Schadenserhebungsprotokoll_eingeschränkt_für_Schadensmeldung.pdf herunterladen (0.1 MB)
Ausgefüllte Formulare bitte an buergerservice@neulengbach.gv.at senden.
Information zur Schadensbegutachtung
Es sind bereits zahlreiche Schadensmeldungen bei uns eingegangen. Die Vorgehensweise dafür ist:
- Formular ausfüllen und an buergerservice@neulengbach.gv.at senden oder direkt am Gemeindeamt ausfüllen.
- Die Schadensmeldungen werden unverzüglich von uns an das Land weitergeleitet.
- Die Baupläne der betroffenen Gebäude werden erhoben.
- Auf Basis dieser Unterlagen finden vor Ort Begehungen der Schadenskommission (Sachverständiger und Gemeindevertreter) statt. Die Begehungen werden in den kommenden Wochen stattfinden.
Wir arbeiten alle Fälle strukturiert so rasch als möglich ab und ersuchen Betroffene um Geduld.
Informationen und Anträge:
Information_Abwicklung_Katastrophenschäden.pdf herunterladen (0.22 MB)
Anlage_A_Schadenserhebungsprotokoll_eingeschränkt_für_Schadensmeldung.pdf herunterladen (0.1 MB)