Informationen zur Wohnsitzmeldung
An-, Um- und Abmeldungen sollen innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.
Meldezettel zum Download: Meldezettel herunterladen (0.38 MB)
Mitzubringen bei der An- und Ummeldung:
- ausgefüllter Meldezettel (erforderlich ist unbedingt die Unterschrift des Unterkunftsgebers und des Meldepflichtigen, bei Kindern des Erziehungsberechtigten)
- Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- Eventuell Urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Bei Anmeldung eines Neugeborenen (bei der Meldebehörde): Geburtsurkunde des Kindes
Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Anmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.
Mitzubringen bei der Abmeldung:
• ausgefüllter Meldezettel (erforderlich ist unbedingt die Unterschrift des Meldepflichtigen, bei Kindern des Erziehungsberechtigten)
• Amtlicher Lichtbildausweis
Falls Sie sich nicht persönlich abmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie und ein ausgefülltes Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Abmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.
In speziellen Fällen bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Meldeamt, telefonisch oder per E-Mail.
Meldeauskünfte
Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.
Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen.
Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:
• Vor- und Familienname
• Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort oder frühere Adresse)
Erforderliche Unterlagen:
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Kosten für den Antrag:
Mündlich: gebührenfrei
Schriftlich: 14,30 Euro
Für die Auskunft:
Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3,30 Euro