Bedarfsanmeldung für die Nachmittagsbetreuung

Ab sofort können Sie Ihr Kind online für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten anmelden.

Die Betreuungszeit ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr kostenfrei. Besteht nach 13.00 Uhr ein Bedarf für mindestens 3 Kinder, wird vom Kindergartenerhalter die erforderliche Erziehungs- und Betreuungszeit eingerichtet. 

Für die Betreuungszeit von 13.00 bis 17.00 Uhr ist der monatliche Kostenbeitrag per Verordnung festgelegt und richtet sich nach dem angemeldeten Bedarf. 

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Daten des Kindes
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Betreuungszeitraum
Betreuungszeiten
Information

Die Zahlung erfolgt durch eine Vorschreibung im November, Jänner, März, Mai und Juli.

Da der Landeskindergarten bzw. die Stadtgemeinde Neulengbach organisatorische und personelle Vorkehrungen treffen muss, ist diese Anmeldung verbindlich – die entsprechenden Kostenbeiträge werden auch eingehoben, wenn der angemeldete Bedarf nicht konsumiert wird.

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SEPA-Lastschrift-Mandat (Ermächtigung)

Zahlungsempfänger: (Creditor)

Stadtgemeinde Neulengbach
Kirchenplatz 2, 3040 Neulengbach

Zahlungsart: Wiederkehrende Lastschrift (Recurrent)

Information

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Stadtgemeinde Neulengbach, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Stadtgemeinde Neulengbach auf mein /unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.

Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Stadtgemeinde Neulengbach. (optional)
Datenschutz
Datenschutz
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