Sterbefall

Das Standesamt Neulengbach ist für die Beurkundung jener Todesfälle zuständig, welche im Verbandsgebiet eintreten.

Das Verbandsgebiet des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Neulengbach umfasst die Gemeinden Neulengbach, Asperhofen, Eichgraben, Maria-Anzbach und Kirchstetten.

Zunächst wird eine ärztlich bestätigte "Anzeige des Todes" ausgestellt. Sofern diese nicht elektronisch in das Zentrale Personenstandregister (ZPR) übermittelt wird, erhalten Sie diese in Papierform bei:

Tod im Pensionisten-/Pflegeheim: direkt im Heim

Haussterbefall: vom zuständigen Gemeindearzt

HINWEIS: Sollte der/die Verstorbene gerichtsmedizinisch obduziert werden, wird die Anzeige des Todes erst nach Freigabe des/der Toten von der Gerichtsmedizin ausgestellt.

Der nächste Weg führt zum Standesamt (Frist: nächstfolgender Werktag), wo die für die Ausstellung der Sterbeurkunden die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen.

TIPP: Auf Wunsch nimmt Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen (www.bestatter.at) diesen Amtsweg ab!

Es können auch Todesfälle welche außerhalb des Verbandsgebietes eingetreten sind, vom Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Neulengbach beurkundet werden, wenn die Anzeige des Todes im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) gespeichert ist.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie neben der ärztlich bestätigten "Anzeige des Todes" folgende Unterlagen:

Verstorbene(r) ledig:

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)

ggf. Nachweis eines akademischen Grades oder Verleihungsbescheid  Standesbezeichnung „Ing.“

Verstorbene(r) verheiratet:

zusätzlich: Heiratsurkunde

Verstorbene(r) geschieden/verwitwet:

zusätzlich: Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten

Folgende Gebühren/Abgaben werden im Zuge der Beurkundung des Sterbefalles eingehoben:

€ 9,30 pro Sterbeurkunde

HINWEIS: Üblicherweise benötigen Sie je eine Sterbeurkunde für Bestattung, Notar und ggf. private Lebensversicherungen. 

 

Weitere Wege nach einem Sterbefall

  Bestattung: Wenn Sie nicht schon vor der Beurkundung des Sterbefalles das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl kontaktiert haben, dann sollten Sie dies spätestens nach dem Gang aufs Standesamt tun.

Ab- oder Ummeldung diverser privater Versicherungen (Lebens- Unfall - Zusatzkrankenversicherungen). Bei bestehender Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein) übergeben Sie die dafür vorgesehene Sterbeurkunde der Bestattung.

Verlassenschaftsabhandlung: Der zuständige Notar setzt sich mit Ihnen automatisch innerhalb der nächsten 2 bis 4 Wochen in Verbindung.

Für die Verlassenschaftsabhandlung sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

1. Namen, Adressen, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten

2. Dokumente des/der Verstorbenen (Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)

3. letztwillige Verfügungen (Testament)

4. ggf. Vormundschaftsdekrete, Bestellung zum Sachwalter

5. letzte Pensionsabschnitte der/der Verstorbenen

6. kurze Aufstellung über den Nachlass (Bank- Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Handelsregisterauszüge, KFZ-Papiere etc.)

7. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und Begräbnisses. 


Standesamt Neulengbach, A-3040 Neulengbach, Austria

Fon: +43 (0)2772 52106, Fax: ++43 (0)2772 52105 55

standesamt@neulengbach.gv.at

 

 

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