Nützliche Tipps der Community Nurses

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Pflegetagebuch

Familien, die die Pflege von nahen Angehörigen übernehmen, stehen oft vor großen Herausforderungen. Ein Pflegetagebuch bietet die Möglichkeit, die täglichen Hilfestellungen und Herausforderungen zu notieren, um die tatsächlich aufgewendete Zeit und Art der Hilfe festhalten zu können. Es kann bei z.B. bei der Beantragung des Pflegegeldes helfen. 

Wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre eine Orientierungshilfe bieten. Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gerne. 

Pflegetagebuch.pdf (0.53 MB)


Wichtige Information für alle Pflegenden und Pflegebedürftigen Personen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass dieses Jahr wichtige Neuerungen im Pflege-Bereich auf uns zu kommen. Ab Mitte des Jahres wird unter gewissen Voraussetzungen z.B. für pflegende Angehörige ein Bonus ausgezahlt. 


Die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:

Ab 2023: Anpassung des Pflegegelds

Das Pflegegeld wird seit dem Jahr 2020 jährlich in allen Stufen erhöht - und zwar um den sogenannten "Anpassungsfaktor" (nach § 108f ASVG). Für 2023 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 5,8 Prozent.

Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten damit ab 1. Jänner monatlich rund 175 Euro pro Monat (bisher 165,40), in Stufe 2 bekommt man dann rund 322,70 Euro (bisher 305,00), in Stufe 3 ca. 502,80 Euro (bisher 475,20), in Stufe 4 etwa 754 Euro (bisher 712,70), in Stufe 5 1024,20 Euro (bisher 968,10). Für Betroffene in Stufe 6 gibt es künftig 1.430,20 Euro (bisher 1.351,80) und in Stufe 7 1.879,50 Euro (bisher 1.776,50).

Pflegereform ab 1. Jänner 2023: Erschwerniszuschlag bei Pflegegeldeinstufung

Im Rahmen der Pflegereform wird außerdem ab 1. Jänner der Erschwerniszuschlag bei der Pflegegeldeinstufung für Menschen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung erhöht (insbesondere einer demenziellen Beeinträchtigung) - und zwar von derzeit 25 auf 45 Stunden pro Monat. Darüber hinaus entfällt die Anrechnung eines Betrages von 60 Euro von der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld. Auch sind Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige geplant. Die Antragsfrist beim Pflegekarenzgeld wird von derzeit zwei Wochen ab dem Beginn der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz auf bis zu zwei Monate erhöht.

Aufstockung der Förderung für 24-Stunden-Pflege

Auch eine Aufstockung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim ist geplant - um circa 16,67 Prozent. Wird eine selbstständige Betreuungskraft eingesetzt, gibt es statt monatlich 275 Euro künftig 320 Euro Zuschuss. Bei zwei selbstständigen Betreuungskräften beträgt die Zuwendungshöhe künftig 640 Euro (statt 550). Stellt man die Betreuungskraft an, beträgt die Förderhöhe für eine Kraft 640 Euro (statt 550), bei zwei Kräften 1.280 Euro (statt 1.100).

Mitte 2023: Pflegende Angehörige erhalten Geld-Bonus

Eine finanzielle Verbesserung gibt es ab Mitte 2023 für einen Teil der pflegenden Angehörigen. Sie erhalten unter gewissen Bedingungen einen jährlichen Geld-Bonus. Voraussetzung für den Bezug ist, dass man seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen pflegt, mit dem man im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Pflegebedürftige muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 haben. Zudem darf das monatliche Durchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro netto nicht überschreiten. Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen. Die Höhe des Bonus ist grundsätzlich mit 1.500 Euro jährlich festgelegt, 2023 werden allerdings nur 750 Euro ausgezahlt. Der Bonus ist unpfändbar und darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden, ab 2025 soll er valorisiert werden.

Informationen: Information für alle Pflegenden und Pflegebedürftigen Personen.pdf herunterladen (0.07 MB)


Community Nursing

Infos: Community Nurses Neulengbach

Monika Sorko und Verena Svoboda

Monika Sorko:

+43 664 161 29 14

monika.sorko@neulengbach.gv.at

Verena Svoboda:

+43 664 161 29 15  

verena.svoboda@neulengbach.gv.at



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