- Mo, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Di 16:00 Uhr - 18:30 Uhr
Das nächste Mal geöffnet: Di, 15.10.2024 ab 16:00 Uhr Rechtswirksame AnbringenGemäß § 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 werden die Adressen sowie die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen, unter welchen Anbringen rechtswirksam bei der Stadtgemeinde Neulengbach eingebracht werden können, nachfolgend angeführt:
Postanschrift: Stadtgemeinde Neulengbach, Kirchenplatz 2, 3040 Neulengbach Telefon: 02772 52105 Fax: 02772 52105 55 Email: buergerservice@neulengbach.gv.at
Gemäß § 13 Abs 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher Anbringen, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form eingebracht werden, die die Feststellung des Zeitpunktes des Einlanges ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.
Anbringen, die mittels Email eingebracht werden, sind an die offizielle Email-Adresse der Stadtgemeinde Neulengbach zu übermitteln. An andere Email-Adressen übermittelte Anbringen sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht - ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt. Email gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, wenn sie - einschließlich der Anhänge die Größe von zehn Megabyte überschreiten
- verschlüsselt sind
- Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (zB Cloud-Diensten) enthalten, das diese Inhalte aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden.
Gemäß § 13 Abs 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 werden folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:
Amtsstunden Montag 8:00-15:30 Uhr Dienstag 8:00-18:30 Uhr Mittwoch 8:00-15:30 Uhr Donnerstag 8:00-15:30 Uhr Freitag 8:00-12:00 Uhr
Parteienverkehr Montag 8:00-12:00 Uhr Dienstag 16:00-18:30 Uhr Mittwoch 8:00-12:00 Uhr Donnerstag 8:00-12:00 Uhr Freitag 8:00-12:00 Uhr Davon abweichend gilt: Faschingsdienstag - 8:00 - 12:00 Uhr Karfreitag - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden Betriebsausflug - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden Reserlmarkt - 8:00 - 12:00 Uhr 15. November - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden 24. Dezember - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden 31. Dezember - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden
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