Bauanzeigen


Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.


Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

  

 

 

Zuständig


Pascale Steinkellner
Kontaktdaten von Steinkellner Pascale
FunktionBauamt
NameSteinkellner Pascale
AdresseKirchenplatz 2
3040 Neulengbach
Telefon+43 2772 52105-41
E-Mail (offiziell)bauamt@neulengbach.gv.at
E-Mail (persönlich)pascale.steinkellner@neulengbach.gv.at

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