Kontakt und Amtszeiten

Kontaktdaten von Stadtgemeinde Neulengbach
AnschriftStadtgemeinde Neulengbach
Kirchenplatz 2
3040 Neulengbach
Telefon+43 2772 52105
Webhttp://www.neulengbach.gv.at
E-Mail-Adressebuergerservice@neulengbach.gv.at

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Informationen zum Datenschutz

Rathaus

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 11.05.2026 ab 08:00 Uhr

Öffnungszeiten der Stadtgemeinde Neulengbach
Tage Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 16:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mittwoch - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Rechtswirksame Anbringen

GemaB § 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 werden die Adressen sowie die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen, unter welchen Anbringen rechtswirksam bei der Stadtgemeinde Neulengbach eingebracht werden konnen, wie folgt kundge­macht: 


Postanschrift: Stadtgemeinde Neulengbach, Kirchenplatz 2, 3040 Neulengbach

Telefon: 02772 52105

Email: buergerservice@neulengbach.gv.at

GemaB § 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 ist die Behorde zur Entgegen­nahme mundlicher Anbringen, auBer bei Gefahr im Verzug, nur wahrend der fur den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur wahrend der Amts­stunden. Schriftliche Anbringen, die auBerhalb der Amtsstunden binnen oftener Frist in einer techni­schen Form eingebracht werden, die die Feststellung des Zeitpunktes des Einlangens ermoglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behordliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. 

Anbringen, die mittels E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Stadtge­meinde Neulengbach zu ubermitteln. An andere E-Mail-Adressen ubermittelte Anbringen sind hin­gegen nicht rechtswirksam eingebracht - ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt. 

Für die elektronische Kommunikation können folgende Formate verwendet werden: 

DokumentPDFapplication/pdf*.pdf
MS Office Word application/msword*.doc
*.docx
MS Office Excelapplication/msexcel*.xls
*.xlsx
MS Office Power Point application/mspowerpoint*.ppt
*.pptx
GrafikGIFimage/gif*.gif
JPEGimage/jpeg
image/jpg
image/jpe
*.jpeg
*.jpg
*.jpe

Email gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, wenn sie

  • einschließlich der Anhänge die Größe von zehn Megabyte überschreiten,
  • verschlüsselt sind,
  • Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (zB Cloud-Diensten) enthalten, da diese Inhalte aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden.


Gemäß § 13 Abs 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 werden folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

Amtsstunden

Montag 8:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Parteienverkehr

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 16:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr


Davon abweichend gilt:

  • 15. November, 24. und 31. Dezember: kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden 
  • 23. und 30. Dezember (an den Wochentage Montag - Freitag): 08:00 bis 12:00 Uhr, danach kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden
  • Faschingsdienstag und Reserlmarkt: 08:00 bis 12:00 Uhr, danach kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden 
  • Betriebsausflug: kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden

Zum Routenplaner

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Dies ist der interaktive Ortsplan. Die Karte dient der räumlichen Orientierung und ergänzt die textlichen Kontaktinformationen. Die Karte kann per Maus bedient werden. Alternativ können Sie die Adresse oben manuell in einem externen Kartendienst öffnen.

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