Geburt

Das Standesamt Neulengbach ist für die Beurkundung aller Geburten, welche im Verbandsgebiet stattfinden, zuständig.

Das Verbandsgebiet des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Neulengbach umfasst die Gemeinden Neulengbach, Asperhofen, Eichgraben, Maria-Anzbach und Kirchstetten. 

Wenn Ihr Baby zu Hause geboren wird, kommen Sie bitte innerhalb von 1 Woche mit den erforderlichen Unterlagen zu uns zum Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

Eheliche Kinder 

Lichtbildausweise der Eltern

Anzeige der Geburt

Heiratsurkunde der Eltern

Geburtsurkunden der Eltern

Staatsbürgerschftaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)

ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)

Uneheliche Kinder 

Lichtbildausweis der Mutter

Anzeige der Geburt

Geburtsurkunde der Mutter

wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes

Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)

ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)

ggf. zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis 

Die Erstausstellung von 2 Geburtsurkunden ist gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde Eur 9,30. 

 

Vaterschaftsanerkenntnis

Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen (und ist somit von Beginn an als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen).

Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und folgende Unterlagen mitbringen:

Lichtbildausweis

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)

Meldezettel

ggf. Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung "Ing."

HINWEIS: Ist der Kindesvater noch nicht volljährig (vollendetes 18. Lebensjahr) müssen dessen gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

 

Familienname eines Kindes

Seit 01.04.2013 spielt es für den Familiennamen eines österreichischen Kindes keine Rolle mehr, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren wird. Vielmehr ist zu beachten, ob die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen haben oder nicht.

Demnach gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Wenn die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen führen:

Das Kind erhält den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Ausnahme: Führt ein Elternteil einen Doppelnamen, von dem ein Teil der gemeinsame Familienname ist, so  können die Erziehungsberechtigten auch diesen Doppelnamen zum Familiennamen des Kindes bestimmen. 

2. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen:

Die Erziehungsberechtigten können für das Kind unter folgenden Möglichkeiten auswählen (wird nichts bestimmt, erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter): 

- Familienname des Vaters (Anmerkung: Führt der Vater einen Doppel-/Mehrfachnamen, so können auch nur Teile dieses Namens bestimmt werden)

- Familienname des Mutter (Anmerkung: Führt die Mutter einen Doppel-/Mehrfachnamen, so können auch nur Teile dieses Namens bestimmt werden)

- Doppelname (mit Bindestrich), welcher aus den Familiennamen beider Elternteile gebildet wird (Anmerkung: Führen Vater oder Mutter einen Doppel-/Mehrfachnamen, müssen die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche zwei Namensteile für den Doppelnamen verwendet werden) 

 

Weitere Behördenwege

Wenn Sie die Geburt Ihres Babys beurkundet haben, sollten Sie folgende Wege erledigen:

Wohngemeinde: Die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgt in der Regel im Zuge der Geburtsbeurkundung am Standesamt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass einige Verbandsgemeinden ein "Wäschepaket oder Gutscheine", eine Dokumentenmappe oder anderes Nützliches aushändigen).

Krankenkasse: Informationen zum Thema Kinderbetreuungsgeld finden Sie unter Kinderbetreuungsgeld


Standesamt Neulengbach, A-3040 Neulengbach, Austria

Fon: +43 (0)2772 52106, Fax: ++43 (0)2772 52105 55

standesamt@neulengbach.gv.at

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