Verordnung über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe

29.03.2018

Die Vertreter der Stadtgemeinde beschlossen in ihrer jüngsten Sitzung am 5. Mai 2020 die Aufhebung der Lustbarkeitsabgabe, die in der Stadtgemeinde laut Verordnung für Veranstaltungen mit Eintrittsgeld abzuführen war.

Das NÖ Lustbarkeitsabgabegesetz wurde grundsätzlich mit 1. Jänner 2011 aufgehoben. Es ermöglichte aber gleichzeitig Gemeinden auf Ermächtigung des Finanzausgleichsgesetzes, Veranstaltern eine Abgabe für Events mit Eintrittsgeld vorzuschreiben. Nach Prüfung des Aufwandes für die Einhebung dieser Gebühren und des Ertrages in der Stadtgemeinde, ist sich der Gemeinderat einig, diese Verordnung für Neulengbach nun wieder außer Kraft zu setzen. 

„Wenn hoffentlich bald wieder Veranstaltungen erlaubt sind, dann dürfen sich die Organisatoren freuen, denn sie müssen nun keine Lustbarkeitsabgabe mehr berechnen und bezahlen.Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin können wir damit Veranstalter in Zeiten nach der Corona-Krise ein wenig finanziell entlasten,“ sind sich Bürgermeister Franz Wohlmuth und Finanzstadtrat Mag. Florian Steinwendtner einig.

Teile diesen Eintrag

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter